Leistungen

Immobilienbewertung, fundiert, verständlich und auf Ihre Situation abgestimmt

Nicht jede Bewertung braucht ein umfangreiches Gutachten, aber jede Entscheidung braucht eine verlässliche Grundlage. Ich biete Ihnen genau die Leistung, die zu Ihrem Anliegen passt – nachvollziehbar, unabhängig und mit dem Blick für das Wesentliche.

Ob kompakte Einschätzung oder umfassendes Verkehrswertgutachten, gemeinsam finden wir das richtige Format für Ihre Situation.

Meine Leistungen

Das Verkehrswertgutachten ist die ausführlichste und belastbarste Form der Immobilienbewertung. Es berücksichtigt alle relevanten Faktoren wie Lage, Zustand, Nutzung, rechtliche Rahmenbedingungen und Marktgegebenheiten und folgt den gesetzlichen Vorgaben.

Typische Einsatzbereiche

Bewertung bei Erbschaft oder Trennung

Immobilienbesitz ist oft emotional und juristisch komplex – etwa im Rahmen einer Erbschaft oder bei einer Trennung. Ich liefere eine unabhängige und nachvollziehbare Bewertung, die als Grundlage für gerechte Aufteilungen, notarielle Regelungen oder steuerliche Einordnung dient.

1.

Leistungsumfang

Sichtung der relevanten Unterlagen
Besichtigung des Objekts
Bewertung auf Grundlage bewährter Verfahren
Klar strukturierter Bewertungsbericht
Auf Wunsch Begleitung zu Terminen mit Notaren, Anwälten oder anderen Beteiligten

2.

Typische Fragen

Ist der Angebotspreis marktgerecht?
Welche Potenziale lassen sich noch heben?
Gibt es rechtliche oder bauliche Unsicherheiten?
Wie ist der Markt in der betreffenden Lage aufgestellt?

Was Sie außerdem wissen sollten

Was kostet ein Gutachten?

Die Kosten hängen vom Objekt, dem gewünschten Format und dem Aufwand ab.
Ein ausführliches Verkehrswertgutachten liegt in der Regel zwischen 1.500 Euro und 3.500 Euro netto. Ein Kurzgutachten kostet meist etwa die Hälfte.

Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein verbindliches Angebot mit klar definiertem Umfang.

Nach der Besichtigung und Vorlage aller notwendigen Unterlagen dauert die Fertigstellung in der Regel zwei bis vier Wochen. In dringenden Fällen ist auch eine beschleunigte Bearbeitung möglich.

Ich bin kein öffentlich bestellter oder zertifizierter Sachverständiger. Meine Gutachten gelten als Parteigutachten und werden regelmäßig in gerichtlichen Verfahren oder von Finanzbehörden akzeptiert.

Nein, eine Beauftragung ist auch auf digitalem Weg oder telefonisch möglich. Die Objektbesichtigung kann in Absprache mit Verwaltern, Maklern oder anderen Dritten organisiert werden.

Je nach Objektart variieren die Anforderungen. In der Regel hilfreich sind:

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte oder Lageplan
  • Baupläne oder Flächenberechnung
  • Mietverträge (bei vermieteten Immobilien)
  • Teilungserklärung (bei Wohnungseigentum)
  • aktuelle Fotos oder Bestandsdokumentation

Nach Beauftragung erhalten Sie eine übersichtliche Checkliste.